vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 385 ABGB (Holzner)

Holzner3. AuflMärz 2018

2) durch das Finden freistehender Sachen;

 

Keine Privatperson ist berechtigt, die dem Staate duch die politischen Verordnungen vorbehaltenen Erzeugnisse sich anzueignen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte