2) durch das Finden freistehender Sachen;
Keine Privatperson ist berechtigt, die dem Staate duch die politischen Verordnungen vorbehaltenen Erzeugnisse sich anzueignen.
2) durch das Finden freistehender Sachen;
Keine Privatperson ist berechtigt, die dem Staate duch die politischen Verordnungen vorbehaltenen Erzeugnisse sich anzueignen.