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zu § 617 aF, § 617 nF ABGB (Sailer)

Sailer3. AuflSeptember 2017

§ 617. Die von einem Erblasser seinem Kinde zur Zeit, da es noch keine Nachkommenschaft hatte, gemachte Substitution erlischt, wenn dasselbe erbfähige Nachkommen hinterlassen hat.

Stammfassung JGS 1811/946.

 

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