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zu § 549 aF, § 549 nF ABGB (Sprohar-Heimlich)

Sprohar-Heimlich3. AuflJuni 2016

Zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis.

Stammfassung JGS 1811/946.

Begräbniskosten

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