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zu § 26d KSchG (Mayrhofer)

Mayrhofer3. AuflSeptember 2006

Wohnungsverbesserung

 

(1) Verträge über Leistungen zur Sanierung von Wohnräumen sind schriftlich zu errichten, wenn der Besteller Verbraucher ist und sie unter solchen Umständen geschlossen werden, die ihn nach § 3 zum Rücktritt berechtigen.

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