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zu § 12 KSchG (Mayrhofer/Nemeth)

Mayrhofer/Nemeth3. AuflSeptember 2006

Verbot der Gehaltsabtretung

 

(1) Eine Lohn- oder Gehaltsforderung des Verbrauchers darf dem Unternehmer nicht zur Sicherung oder Befriedigung seiner noch nicht fälligen Forderungen abgetreten werden.

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