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zu § 1355 ABGB (Huemer)

Huemer3. AuflNovember 2020

Wirkung.

 

Der Bürge kann in der Regel erst dann belanget werden, wenn der Hauptschuldner auf des Gläubigers gerichtliche oder außergerichtliche Einmahnung seine Verbindlichkeit nicht erfüllet hat.

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