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§ 32 SPG (Pölzl)

Pölzl3. AuflJänner 2024

2. Hauptstück:
Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

1. Abschnitt:
Allgemeine Befugnisse

Eingriffe in Rechtsgüter im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht 1)3)

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