2. Hauptstück:
Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
1. Abschnitt:
Allgemeine Befugnisse
Eingriffe in Rechtsgüter im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht 1)–3)