Materialien986
RV:987 „Durch den in Z 2 vorgesehenen Betriebsvereinbarungstatbestand wird der Abschluss einer fakultativen Betriebsvereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für den Übertritt in das neue Abfertigungsrecht gemäß den Bestimmungen des BMVG ermöglicht. Die Einschaltung einer Schlichtungsstelle ist hier im Falle einer Nichteinigung ausgeschlossen.“