Materialien959
RV:960 „Es wird ein neuer Tatbestand einer fakultativen BV geschaffen, der einerseits Frauenförderpläne, also zB Maßnahmen zur Förderung des innerbetrieblichen Aufstieges von Frauen oder zur Schulung und Höherqualifizierung von Frauen, andererseits aber Maßnahmen für alle AN mit Familienpflichten (zB eine besondere Arbeitszeitregelung) ermöglichen soll.“