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zu § 97 ArbVG - 14. Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an Betriebsversammlung nach Z 11 (Binder)

Binder11. LfgMai 2013

Materialien

RV:389389RV 840 BlgNR 13. GP 84. „Z. 10 [in der Zählung der RV] schafft die Möglichkeit, die mit der Teilnahme der AN an Betriebsversammlungen verbundenen Lohnfortzahlungs- und Fahrkostenvergütungsfragen zu regeln.“

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