Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat
1. | Für die Lagerung von Baustoffen und Schutt sowie für die Aufstellung von Baugeräten, Gerüsten, Container, Lademulden, Bauhütten und dergleichen, für mehr als drei Tage je angefangenen fünf m2 der | |
bewilligten Fläche | höchstens € 5,–, | |
für einen Monat | mindestens aber € 30,–. | |
2. | Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m2 der bewilligten Fläche und je | |
begonnenem Monat | höchstens € 150,–. | |
3. | Die Einfriedung (Geländer, Gitter, Abschlußwand, Zierpflanzen usw.) ist innerhalb der bewilligten Vorgartenfläche aufzustellen. Beleuchtungskörper innerhalb der Einfriedung, die weder mit dem Gebäude noch mit dem Gehsteig fest verbunden sind und nicht über die bewilligte Vorgartenfläche hinausragen, sind abgabefrei. Für Warenausräumungen oder Warenaushängungen und für die Aufstellung von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen je angefangenen fünf m2 der bewilligten | |
Fläche und je begonnenem Monat | höchstens € 25,–, | |
jedoch | mindestens € 50,–, | |
4. | Für das Auf- bzw. Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen | |
je begonnenem Monat und je Kraftfahrzeug | höchstens € 30,–, | |
