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Tarif über das Ausmaß der Gebrauchsabgabe (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat

1.

Für die Lagerung von Baustoffen und Schutt sowie für die Aufstellung von Baugeräten, Gerüsten, Container, Lademulden, Bauhütten und dergleichen, für mehr als drei Tage

je angefangenen fünf m2 der

 

bewilligten Fläche

höchstens € 5,–,

 

für einen Monat

mindestens aber € 30,–.

2.

Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art

je angefangenen zehn m2 der bewilligten Fläche und je

 

begonnenem Monat

höchstens € 150,–.

3.

Die Einfriedung (Geländer, Gitter, Abschlußwand, Zierpflanzen usw.) ist innerhalb der bewilligten Vorgartenfläche aufzustellen. Beleuchtungskörper innerhalb der Einfriedung, die weder mit dem Gebäude noch mit dem Gehsteig fest verbunden sind und nicht über die bewilligte Vorgartenfläche hinausragen, sind abgabefrei.

Für Warenausräumungen oder Warenaushängungen und für die Aufstellung von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen

je angefangenen fünf m2 der bewilligten

 

Fläche und je begonnenem Monat

höchstens € 25,–,

 

jedoch

mindestens € 50,–,

4.

Für das Auf- bzw. Abstellen von Kraftfahrzeugen

ohne Kennzeichen

 

je begonnenem Monat und je Kraftfahrzeug

höchstens € 30,–,

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