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zu § 8 NÖ Umgebungslärmschutzverordnung (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Schwellenwertlinien bilden einen Bestandteil der strategischen Lärmkarten. Sie stellen die jeweiligen Schwellenwerte in den Lärmkarten dar.

Seite 2030

(2) Sofern nicht nach anderen Verwaltungsvorschriften besondere Grenzwerte bestehen, gilt für den durch Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen verursachten Lärm ein Schwellenwert für Lden von 60 dB und für Lnight von 50 dB.

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