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zu § 4 NÖ Umgebungslärmschutzverordnung (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

UmgebungslärmschutzVO

(1) Die Werte für Lden und Lnight für den durch Straßenverkehr hervorgerufenen Umgebungslärm werden mit den in Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG (§ 14 Z 1), geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/996 (§ 14 Z 2), geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1226 (§ 14 Z 4), beschriebenen Methoden bestimmt. Dabei sind folgende Regelwerke heranzuziehen:

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