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zu § 5 NÖ Straßengesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Das NÖ Landesstraßenverzeichnis ist eine Verordnung der Landesregierung. Darin sind die bestehenden Landesstraßen auszuweisen und ist deren Verlauf zu beschreiben. Bei vorhandener oder beabsichtigter Ausführung als Naturstraßen (§ 4 Z. 4) sind sie als solche zu bezeichnen.

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