Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.