Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in den Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,
die im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und