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zu § 4 NÖ BÜV 2017 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in den Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,

die im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und

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