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zu § 3 NÖ BÜV 2017 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Folgende Angelegenheiten werden nicht übertragen:

Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland, Verlegung der Grundstücksgrenze (§ 10 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der jeweils geltenden Fassung)Bauplatzerklärung (§ 11 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014)

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