(1) Die Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung und die zu ergreifenden Maßnahmen haben nach den Anforderungen der §§ 20 bis 23 HBV 2009 zu erfolgen. Die Aufgaben der darin vorgesehenen Inspektionsstelle sind von der Inspektionsstelle gemäß § 12 NÖ AO 2016 wahrzunehmen.