vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 13 NÖ ATV 2017 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Die Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung und die zu ergreifenden Maßnahmen haben nach den Anforderungen der §§ 20 bis 23 HBV 2009 zu erfolgen. Die Aufgaben der darin vorgesehenen Inspektionsstelle sind von der Inspektionsstelle gemäß § 12 NÖ AO 2016 wahrzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte