Aufzüge
(1) Der Eigentümer einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage hat nachweislich Vorsorge zu treffen
für die regelmäßige Kontrolle der Betriebssicherheit der Hebeanlage und<i>Kienastberger/Stellner-Bichler</i>, NÖ Baurecht<sup>Aufl. 3</sup> (2022), Seite 1750 Seite 1750