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Anlage 1 Zu § 9 Abs. 3 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Einbauzeichen

I. Einbauzeichen:

Das Einbauzeichen nach § 9 besteht aus einem Bildzeichen, das aus den Buchstaben “Ü" und “A" als Abkürzungen für die Worte “Übereinstimmung" und “Austria" gebildet wird, und weiters folgende Angaben zu enthalten hat:

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