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zu § 16 NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Die Marktüberwachungsbehörde hat insbesondere folgende Aufgaben der Marktüberwachung wahrzunehmen:

Erstellung, Durchführung und Aktualisierung von Programmen zur aktiven Marktüberwachung;Behandlung von Beschwerden oder von Berichten über Gefahren, die mit Bauprodukten verbunden sind;

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