Der Hersteller energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen (§ 13b) gelten, hat in der ihm angemessen erscheinenden Form sicherzustellen, dass der Benutzer über folgende Aspekte unterrichtet wird:
die Rolle, die der Benutzer bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauproduktes spielen kann und