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zu § 4 Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Zur Darstellung der Festlegungen im Bebauungsplan sind folgende Planzeichen zu verwenden:

Straßenfluchtlinien:

ergeben sich aus den Abgrenzungen der Verkehrsflächen vom Bau- oder Grünland; bei Straßen ist zwischen den Straßenfluchtlinien durch quer zur Achse stehende Zahlen die Breite in Metern anzugeben; allenfalls mit einer Dezimalstelle;

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