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zu § 6 BVergG (Schramm/Öhler)

Schramm/Öhler1. LfgMärz 2009

Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.

IdF BGBl I 2006/17

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