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zu § 5 BVergG (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgMärz 2009

Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: August 2007

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