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zu § 2 Z 16 BVergG (Sachs)

Sachs2. LfgAugust 2012

[…]

16. Entscheidung ist jede Festlegung eines Auftraggebers im Vergabeverfahren.

a) Gesondert anfechtbar sind folgende, nach außen in Erscheinung tretende Entscheidungen:

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