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zu § 2 Z 15 BVergG (Gschweitl/Irnberger)

Gschweitl/Irnberger2. LfgAugust 2012

[…]

15. Elektronisch ist ein Verfahren, bei dem elektronische Geräte für die Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten zum Einsatz kommen und bei dem Informationen über Kabel, über Funk, mit optischen Verfahren oder mit anderen elektromagnetischen Verfahren übertragen, weitergeleitet und empfangen werden.

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