5 Jahre nach Erscheinen der zweiten Auflage des Kommentars des Bundesverfassungsgesetzes 2006 ist erkennbar, dass das Vergaberecht weiterhin ein dynamisches Rechtsgebiet bleiben wird: mittlerweile ist bereits die dritte BVergG-Novelle zum BVergG 2006 mit den Änderungen durch das Zahlungsverzugsgesetz und des Rechtsschutzes letztes Jahr in Kraft getreten. Auch die vielen Entscheidungen der nationalen Rechtsschutzgerichte wie auch des EuGH führen nach wie vor zu regelmäßigen Änderungen in der Anwendung und im BVergG. Darüber hinaus wurden auf europäischer Ebene im März die neuen Vergaberichtlinien zum klassischen als auch zum Sektorenbereich kundgemacht, eine Änderung der Rechtsmittelrichtlinien ist in Planung. Durch das europäische Sekundärrecht wird das österreichische Vergaberecht in den nächsten Jahren somit wieder grundlegend reformiert werden.