Über 15 Jahre nach In-Kraft-Treten des ersten Bundesvergabegesetzes in Österreich halten Sie nun die umfassendste Kommentierung des Bundesvergabegesetzes 2006 in Händen. Der größere Umfang im Vergleich zur Vorauflage erklärt sich vor allem daraus, dass sich auch das BVergG 2006 (von 192 Paragraphen im BVergG 2002 auf 351 Paragraphen) beinahe verdoppelte. Diese Totalrevision des Bundesvergabegesetzes war notwendig, um das neu gestaltete europäische Sekundärrecht und die europäische Rechtsprechung umzusetzen. Wenngleich der Umfang wuchs, so wurde das Gesetz vor allem durch die Schaffung getrennter Normenpakete für den klassischen Bereich einerseits und den Sektorenbereich andererseits übersichtlicher, lesbarer und daher anwenderfreundlicher.