Digitalisierung
Vor der Frage nach der Bedeutung der Digitalisierung für die Rechtsabteilung steht die Frage nach der Definition von Digitalisierung. Oft wird von einer vagen Definition der Digitalisierung ausgegangen, andere unterscheiden zwischen enger und weiter Definition und streiten beispielsweise über die Frage, ob rein unterstützende Anwendungen wie solche, die bei der Urteilssuche helfen, anerkannt werden oder nicht.1