Digitalisierung
Rechtsabteilung
Digitalisierung in der Rechtsabteilung oder Digitalisierung und Juristen schien vor wenigen Jahren noch eine unbekannte Paarung zu sein. In vie
<i>Mehler</i> in <i>Schulz/Schunder-Hartung</i> (Hrsg), Recht 2030<sup>Aufl. 3</sup> (2019) 1. Unbekanntes Wesen: Digitalisierung in der Rechtabteilung?, Seite 183 Seite 183
len Rechtsabteilungen hatten Computer, E-Mails und bisweilen auch automatisierte Dokumentenablage Einzug gehalten. Alles sonstigen Aspekte der Digitalisierung, so schien es, und so war auch das Selbstverständnis vieler Syndizi, beträfe aber keinesfalls Juristen. Immer wieder war und ist zu hören: Die Arbeit von Syndizi sei individuell und anspruchsvoll und daher per se nicht digitalisierbar. Zudem seien weitere Bemühungen ohnehin müßig, denn Gerichte akzeptierten bis heute nicht die elektronische Einreichung von Schriftsätzen. Auch die Komplikationen um die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zeige, dass es besser und sicherer sei, auf traditionellem Wege zu verbleiben.