Im Sommer 2023 wurde vom Finanzminister eine neue Spendenbegünstigung vorgestellt. Bis 2023 erhielten bestimmte Organisationen (zB Feuerwehren, Museen, Tierschutzorganisationen, mildtätige Organisationen etc.) einen „Spendenbegünstigungsbescheid“ und schienen auf der „Spendenbegünstigungsliste“ auf. Nur an jene Organisationen, die auf dieser Liste aufschienen, konnte steuerlich bis zu 10 % seiner Jahreseinkünfte begünstigt im Rahmen der Betriebs- oder Sonderausgaben gespendet werden.

