Abgabenfreie Kinderbetreuungszuschüsse des Arbeitgebers
Bis Ende 2023 kann der Arbeitgeber Zuschüsse zur Kinderbetreuung bis zu € 1.000,– pro Jahr und Kind steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen, sofern das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr nicht vollendet hat und für das Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag zusteht (§ 3 Abs 1 Z 13 lit b EStG, § 49 Abs 3 Z 11 iVm Abs 9 ASVG).

