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7. Kinderbetreuungs-Beihilfe

Sabara6. AuflNovember 2023

Die Kinderbetreuungs-Beihilfe ist ein (einkommensabhängiger) gestaffelter Zuschuss zu den Kosten für die Unterbringung des Kindes (zB bei Kindergärten, Kinderkrippen, Horten oder Tagesmüttern bzw Tagesvätern) und beträgt monatlich maximal € 300,–.

Das monatliche Bruttoeinkommen des Förderungswerbers darf € 2.700,– nicht übersteigen.

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