Schuldner ist prinzipiell der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer wird jedoch ähnlich wie die Lohnsteuer von einem Abzugsverpflichteten einbehalten. Dieser haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Abzugsverpflichtet sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle. Seite 85

