Eine Veranlagung erfolgt aufgrund einer Einkommensteuererklärung. Auf die Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften wird unten näher eingegangen. Eine Einkommensteuererklärung ist bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht abzugeben (§ 42 Abs 1):
bei Aufforderung des Finanzamtes (Zusendung einer Steuererklärung);
