III.6. Vertragsänderung und Vertragsaufhebung
Nach wirksamem Vertragsabschluss ist es oftmals der Fall, dass die Parteien den Vertragsinhalt nachträglich ändern möchten, insbesondere um auf geänderte Rahmenbedingungen angemessen reagieren zu können. Mitunter kommt es vor, dass der Vertrag auch gänzlich aufgehoben werden soll.
