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III.5. Vorvertragliche Regelungen

Fischer1. AuflOktober 2021

III.5. Vorvertragliche Regelungen

III.5.1. Vorvertragliche Schuldverhältnisse

Abgesehen von Art 8 Abs 3 CISG nimmt das Übereinkommen keinen Bezug auf die vorvertraglichen Verhandlungen zwischen den Parteien.409409 Schroeter in Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter (2019) Vor Art 14–24 Rn 31 ff; Dornis in Honsell (2010) Vorbem 14–24 Rn 22. Wiewohl das Übereinkommen zur Frage seiner Anwendbarkeit auf Vorverträge schweigt, sind diese hingegen sehr wohl vom Anwendungsbereich des Übereinkommens erfasst.410410 Dornis in Honsell (2010) Vorbem 14–24 Rn 22. Dies jedenfalls dann, wenn sie der Sache nach bereits Verpflichtungen zwischen den Vertragspartnern zur Lieferung von Waren iSd Übereinkommens begründen und auch alle weiteren Voraussetzungen des Übereinkommens gegeben sind.411411 Schroeter in Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter (2019) Vor Art 14–24 Rn 41.

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