III.5. Vorvertragliche Regelungen
III.5.1. Vorvertragliche Schuldverhältnisse
Abgesehen von Art 8 Abs 3 CISG nimmt das Übereinkommen keinen Bezug auf die vorvertraglichen Verhandlungen zwischen den Parteien.409 Wiewohl das Übereinkommen zur Frage seiner Anwendbarkeit auf Vorverträge schweigt, sind diese hingegen sehr wohl vom Anwendungsbereich des Übereinkommens erfasst.410 Dies jedenfalls dann, wenn sie der Sache nach bereits Verpflichtungen zwischen den Vertragspartnern zur Lieferung von Waren iSd Übereinkommens begründen und auch alle weiteren Voraussetzungen des Übereinkommens gegeben sind.411
