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1. Haftung des Host-Providers für Urheberrechtsverstöße – OGH 21.10.2014, 4 Ob 140/14p (Schoditsch/Schummer)

Schoditsch/Schummer1. AuflMai 2015

Für viel literarische Resonanz sorgte auch die Fußballerfoto-E,6969OGH 21.10.2014, 4 Ob 140/14p (Fußballerfotos) = jusIT 2015/5, 17 ( Staudegger) = MR 2015, 31 (Uhl/Pateter/Walter) = ÖBl 2015/19, 88 (Staudegger) = wbl 2015/39, 113. in der der OGH sich mit der Haftung des Betreibers eines Online-Forums beschäftigte und die Kriterien, die eine Abmahnung nach § 81 Abs 1a UrhG zu erfüllen hat, näher definierte. Insbesondere oblag es ihm zu klären, ob eine Abmahnung (bereits) eine Aufforderung zum Unterlassen und/oder Nachweise für das behauptete Urheberrecht enthalten müsse und ob das Unterbleiben der außergerichtlichen Abmahnung – abgesehen von möglichen Kostenfolgen für den Kläger – die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs hindere.

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