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3. Postmortaler Persönlichkeitsschutz des § 78 UrhG – und wer ist aktiv legitimiert? (Schoditsch/Schummer)

Schoditsch/Schummer1. AuflMai 2015

Der OGH beschäftigte sich 2014 erstmals mit dem „postmortalen Bildnisschutz“ des § 78 UrhG, der als sondergesetzliche Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes nach § 16 ABGB gilt – und das gleich zwei Mal! Entscheidungsrelevant war dabei insb die Frage, wann ein naher Angehöriger zur Geltendmachung des Anspruchs nach § 78 UrhG aktiv legitimiert ist – insb, ob ein einzelner Angehöriger diesen Anspruch alleine geltend machen kann.

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