Die vorliegende Entscheidung4 ist ein gutes Beispiel dafür, wie oberflächlich die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in der Praxis geregelt wird. Ausgangspunkt für diesen Rechtsstreit war eine Auftragsstudie über die gesundheitlichen Auswirkungen von Zirbenholz, an der der Kläger führend mitwirkte. Die Studie wurde von einem Interessenverband in Auftrag gegeben und von einer Forschungsgesellschaft verfasst. Diese Studie, die die positiven Eigenschaften von Zirbenholz belegte, sollte für Werbezwecke verwendet werden. Unter anderem wurde die Studie der beklagten Partei, die Zirbenholzmöbel erzeugt, vom Interessenverband zur Verfügung gestellt. Das Hauptbegehren des Klägers war auf Unterlassung des Verwendens der Studienergebnisse gerichtet, das Eventualbegehren auf Unterlassung des „Bereithaltens zum Download/zur Ansicht“.
