vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.4.11.6. Auftraggeberbindung an die festgelegten Zuschlagskriterien

Schiefer/Mensdorff-Pouilly4. AuflDezember 2015

Bestbieterprinzip

Zuschlagskriterium

1468
Bei einer Vergabe nach dem Bestbieterprinzip hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen alle Zuschlagskriterien, deren Verwendung er vorsieht, festzulegen (§ 79 Abs 3 BVergG).29672967Siehe ausdrücklich EuGH 20.9.1988, Rs C-31/87 (Beentjes), Slg 1988, 4635 Rn 35. Der Auftraggeber ist damit für die Dauer

Seite 526

des Vergabeverfahrens an diese Zuschlagskriterien gebunden und kann davon – auch bei Vorliegen objektiv gerechtfertigter Gründe – grundsätzlich nicht mehr abgehen.29682968EuGH 4.12.2003, Rs C-448/01 (EVN/Wienstrom) Rn 93; BVA 28.5.2010, N/0036-BVA/13/2010-27 = RPA 2010, 284. Dem Bieter muss nämlich bereits bei Angebotskalkulation klar sein, welche Kriterien für den Auftraggeber bei der Bestbieterermittlung entscheidend sind. Darüber hinaus soll durch diese Selbstbindung dem Auftraggeber die Möglichkeit genommen werden, Zuschlagskriterien zu ändern, um einen bestimmten Bieter unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu bevorzugen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte