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3.4.6.1. Variantenangebot

Feuchtmüller4. AuflDezember 2015

Hauptangebot

Variantenangebot

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Varianten bieten Auftraggebern die Gestaltungsmöglichkeit, innerhalb eines Vergabeverfahrens unterschiedliche Leistungen mit differenzierten Bedingungen oder Anforderungen auszuschreiben.25822582BVA 24.9.2008, N/0112-BVA/04/2008-24 = wbl 2009/22 = ZVB 2008, 341 (mit Anm Stiefelmeyer). Neben der „Normalausführung“ enthält die Ausschreibung dann sogenannte „Ausschreibungsvarianten“. Ein Variantenangebot ist ein Angebot aufgrund einer Ausschreibungsvariante des Auftraggebers (§ 2 Z 39 BVergG). Die Variante bezieht sich auf die ganze Leistung oder auf Teile derselben.25832583Dies ergibt sich va aus den § 78 Abs 6, § 118 Abs 5 Z 2 BVergG. Sie kann in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht von der Normalausführung abweichen. Beispiele für Ausschreibungsvarianten sind die Ausführung von Schlosserarbeiten mit verschiedenen Materialien25842584BVA 16.9.1996, F-12/96-10. oder die Abfrage alternativer Finanzierungsformen.25852585 Egger, Europäisches Vergaberecht (2007) 299. Auch die Möglichkeit der Vergabe in Teilleistungen gem § 22 Abs 2 BVergG bzw § 190 Abs 2 BVergG stellt eine Ausschreibungsvariante dar.25862586BVA 3.12.1996, F-3/96-40.

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