Hauptangebot
Variantenangebot
Varianten bieten Auftraggebern die Gestaltungsmöglichkeit, innerhalb eines Vergabeverfahrens unterschiedliche Leistungen mit differenzierten Bedingungen oder Anforderungen auszuschreiben.2582 Neben der „Normalausführung“ enthält die Ausschreibung dann sogenannte „Ausschreibungsvarianten“. Ein Variantenangebot ist ein Angebot aufgrund einer Ausschreibungsvariante des Auftraggebers (§ 2 Z 39 BVergG). Die Variante bezieht sich auf die ganze Leistung oder auf Teile derselben.2583 Sie kann in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht von der Normalausführung abweichen. Beispiele für Ausschreibungsvarianten sind die Ausführung von Schlosserarbeiten mit verschiedenen Materialien2584 oder die Abfrage alternativer Finanzierungsformen.2585 Auch die Möglichkeit der Vergabe in Teilleistungen gem § 22 Abs 2 BVergG bzw § 190 Abs 2 BVergG stellt eine Ausschreibungsvariante dar.2586
