Angebot
Hauptangebot
Der Gesetzgeber ging bei der Formulierung des BVergG in zahlreichen Bestimmungen davon aus, dass sich ein Bieter durch Abgabe eines Angebotes am Vergabeverfahren beteiligt (zB § 106 Abs 1 1. Satz BVergG:2573 „Der Bieter hat […] bei der Erstellung des Angebotes […]“).2574 Regelmäßig kommt es vor, dass ein Bieter in einem Vergabeverfahren mehrere, inhaltlich den Vorgaben der Ausschreibung entsprechende Angebote legt. Ob ein solches Vorgehen vergaberechtswidrig ist und wie der Auftraggeber mit zwei „Hauptangeboten“ eines Bieters umzugehen hat, ist strittig. Nach Teilen der Rsp und Lit sind beide Angebote auszuscheiden.2575 Nach anderer Ansicht sind beide Angebote in die Angebotsprüfung und -bewertung einzubeziehen.2576 Der VwGH sprach sich in den letzten Jahren einmal für2577 und einmal gegen2578 die Zulässigkeit der Legung mehrerer Hauptangebote aus.
