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3.4.6. Varianten-, Alternativ- und Abänderungsangebot

Feuchtmüller4. AuflDezember 2015

Angebot

Hauptangebot

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Der Gesetzgeber ging bei der Formulierung des BVergG in zahlreichen Bestimmungen davon aus, dass sich ein Bieter durch Abgabe eines Angebotes am Vergabeverfahren beteiligt (zB § 106 Abs 1 1. Satz BVergG:25732573Vgl im Sektorenbereich § 255 Abs 1 1. Satz BVergG.Der Bieter hat […] bei der Erstellung des Angebotes […]“).25742574Vgl zur vorgelagerten Abgabe eines Teilnahmeantrags im zweistufigen Verfahren oben Rz 815 ff. Regelmäßig kommt es vor, dass ein Bieter in einem Vergabeverfahren mehrere, inhaltlich den Vorgaben der Ausschreibung entsprechende Angebote legt. Ob ein solches Vorgehen vergaberechtswidrig ist und wie der Auftraggeber mit zwei „Hauptangeboten“ eines Bieters umzugehen hat, ist strittig. Nach Teilen der Rsp und Lit sind beide Angebote auszuscheiden.25752575ZB BVA 14.5.2007, N/0034-BVA/10/2007-046 = ZVB 2007, 259; Schramm/Öhler in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel (Hrsg), § 20 (Exkurs) Rz 2; Holoubek/Klinke/Oberndorfer/Otruba/Pfanner, Vergaberechtliche Steuerungsmöglichkeiten bei möglicherweise zu geringem Wettbewerb auf einem unvollkommenen Bau-Teilmarkt (Teil 2), ZVB 2004, 196; Kropik, Mängel in Angeboten für Bauleistungen und ihre Behebbarkeit2 (2001) 245 f. Nach anderer Ansicht sind beide Angebote in die Angebotsprüfung und -bewertung einzubeziehen.25762576ZB BVA 28.11.2013, N/0107-BVA/03/2013-18a; 30.5.2012, N/0040-BVA/10/2012-27; 5.3.2012, N/0011-BVA/04/2012-15 = ZVB 2012, 284 (mit zust Anm Grasböck) = bbl 2012, 230 (mit zust Anm Keschmann). Der VwGH sprach sich in den letzten Jahren einmal für25772577VwGH 28.09.2011, 2007/04/0130; der VwGH lehnte in dem Beschluss die Behandlung der Beschwerde gegen den zwei Hauptangebote zulassenden Bescheid des BVA vom 9.5.2007, N/0029-BVA/06/2007 ab, weil das BVA nicht von der Rsp des VwGH abgewichen sei. Der VwGH bestätigte damit sein Erkenntnis vom 13.6.2005, 2005/06/0001 ua = RPA 2005, 289 (mit Anm Katary). und einmal gegen25782578VwGH 18.6.2012, 2010/04/0011 = ZfV 2013, 671. die Zulässigkeit der Legung mehrerer Hauptangebote aus.

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