Bereits vor mehr als zehn Jahren wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein erkannt, dass die vor 50 Jahren gesetzten steuerlichen Normen an die sozial- und wirtschaftspolitisch geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Mit Verabschiedung der Tax Road Map im Februar 2007 wurden die Ziele für das neue Steuerrecht Liechtensteins festgelegt.1968 Gem dieser Vorgabe wurde versucht, das neue Steuerrecht weitestgehend europarechtlich kompatibel und insb dem im EWR-Abkommen normierten Diskriminierungsverbot und dem Verbot staatlicher Beihilfen entsprechend auszugestalten.
