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20.3. Revisionsstelle (Stiftungsprüfer) (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

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Für jede gem Art 552 § 29 PGR der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstehende Stiftung bestellt das Gericht im Rechtsfürsorgeverfahren eine Revisionsstelle. Der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstehen – von geringen Ausnahmen abgesehen19171917Ausnahmen finden sich in Art 5 und 6 der Stiftungsrechtsverordnung (StRV) vom 24.3.2009, LGBl 2009/114.alle gemeinnützigen Stiftungen, es kann jedoch auch eine privatnützige Stiftung freiwillig der Stiftungsaufsicht unterstellt werden. Es entspricht dem internationalen Trend, dass privatnützige Stiftungen grundsätzlich nicht zwingend der laufenden behördlichen Aufsicht unterstehen: Die Befreiung gilt sowohl in der Schweiz für Familienstiftungen, in Österreich für die Privatstiftungen und selbst in Deutschland ist man in einigen Landessteuergesetzen zu einer Reduzierung der externen behördlichen Aufsicht übergegangen.19181918Vgl zB Jakob, Ausgewählte Aspekte des neuen Stiftungsrechts aus rechtsvergleichender und internationaler Perspektive, in Hochschule Liechtenstein (Hrsg), Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht, 45 ff (54). Gemeinnützige Stiftungen unterliegen in Liechtenstein hingegen zwingend der Stiftungsaufsicht.19191919Art 552 § 29 PGR.

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