Stifter einer Privatstiftung sind all jene Personen, die bei der Errichtung der Privatstiftung in der maßgeblichen Form mit dem Willen zur Errichtung einer Privatstiftung mitwirken.235 Eine Vermögenswidmung durch jeden einzelnen Stifter ist für die Erlangung der Stifterstellung nicht erforderlich,236 in der Praxis aber üblich (wenn auch durch Mitstifter mit geringen Beträgen).
