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EStG 1988 § 34 Abs 3

Scherff60. AuflDezember 2012

812
Haarentfernung statt Hormonbehandlung - keine Zwangsläufigkeit als Krankheitskosten - keine außergewöhnliche Belastung

UFS Wien 03.08.2011 RV/1070-W/11, RV/1071-W/11
Fuchs Hubert W., AFS 31/2012

813
Keine außergewöhnliche Belastung durch alternativmedizinische Heilbehandlung ohne wissenschaftlich gesicherte Wirkungsweise

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