Infrarot-Kabine aufgrund der Empfehlung eines Arztes keine außergewöhnliche Belastung
UFS Salzburg 07.12.2011 RV/0087-S/10
ARD 6206/10/2012
Besuch eines Fitnessstudios bei medizinischer Indikation (Verordnung durch Physiotherapeuten) als außergewöhnliche Belastung