3.2.1. Einkommensteuer
Unabhängig von der Gestaltung des Pachtvertrages in Bezug auf die Verpflichtungen des Pächters ist vorweg die Frage nach der bilanziellen Behandlung der Pachtgegenstände zu klären, da diese für die übrigen Probleme von maßgebender Bedeutung ist.
Klar vorweggenommen soll an dieser Stelle aber bereits werden, dass auch die EStR 2000 davon ausgehen, dass die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb dem Pächter zuzurechnen sind.1

